AGB's


1. Teilnahmevoraussetzungen

1.1 Jeder Teilnehmer ist grundsätzlich selbst für die Überprüfung der Voraussetzungen zur Teilnahme an unseren Kursen und Lehrgängen verantwortlich.

Bei Abzeichenlehrgängen müssen die jeweiligen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Voraus erworben werden. Der Vorbereitungskurs zum jeweiligen Abzeichen dient grundsätzlich der Korrektur und Verbesserung von Details, sowie der Prüfungsvorbereitung.

Bei Abzeichenlehrgängen, sind folgende Unterlagen am ersten Lehrgangstag vorzulegen:

- alle Urkunden der bisher abgelegten Prüfungen in Kopie

- für zahlreiche Prüfungen ist eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einem Reitverein vorzulegen.

1.2 Die Zulassung zu den Prüfungen für Abzeichen im Pferdesport sind mit Zulassungsvoraussetzungen verbunden. Erfüllt der Teilnehmer diese nicht, ist die Lehrgangsleitung dazu berechtigt den Teilnehmer von der Teilnahme an der Prüfung zum jeweiligen Abzeichen auszuschließen. Zulassungsvoraussetzungen sind unter anderem die Absolvierung der vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten im Rahmen des Vorkurses zum jeweiligen Abzeichen.  

 

2. Ausrüstung

2.1 Die Teilnahme an unseren Kursen und Lehrgängen ist nur mit geeigneter Reitausrüstung, d.h. splittersichere Reitkappe nach DIN-Norm, Reithandschuhe, geeignetem Schuhwerk und ggf. einer Sicherheitsweste bzw. einem Rückenprotektor zulässig.

2.2 In allen Abzeichenprüfungen ist eine fachgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüstung vorgeschrieben, d.h. splittersichere Reitkappe nach DIN-Norm, weiße Reithandschuhe, weiße Reithose, weiße Oberbekleidung, schwarzes Jackett, Reitstiefel.

 

3. Haftung

Die Teilnahme an unseren Kursen und Lehrgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

4. Hausordnung

Es gilt die jeweilig aktuelle Fassung unserer Stall- und Betriebsordnung. Diese wird am ersten Kurs- / Lehrgangstag bekannt gegeben.

 

5. Angebotene Kurse und Lehrgänge mit praktischem Teil

5.1 Der tägliche Stalldienst ist fester Bestandteil des Tagesablaufes

5.2 Für vom Teilnehmer eingestellte Pferde gilt zusätzlich:

a) ein tierärztliches Attest muss im Vorfeld vorgelegt werden (nicht älter als fünf Tage), in dem bestätigt wird, dass der Herkunftsbestand des Pferdes seuchenfrei ist und das Pferd selbst fieberfrei und frei ist von einer ansteckenden Krankheit oder Erscheinungen, die den Ausbruch einer ansteckenden Krankheit befürchten lassen.

b) der Equidenpass muss mitgebracht werden, aus dem die Identität des Pferdes eindeutig hervorgeht und in dem bestätigt wird, dass das Pferd einen wirksamen Impfschutz gegen Influenza erhalten hat (Grundimmunisierung und Wiederholungsimpfung). Eine Impfung gegen Tetanus und Tollwut wird dringend empfohlen. Die Grundimmunisierung muss abgeschlossen sein und mindestens sieben Tage zurückliegen.

c) der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung muss erbracht werden.

d) Für Schläger und Beißer ist eine Teilnahme nicht möglich.

 

6. Veranstaltungsbuchungen

6.1 Eine Kurs-/ Lehrgangsbelegung ist nur bei einer Anmeldung über unser Online-Anmeldeformular möglich. Kurzfristige Teilnahme (nach Ablauf der Anmeldefrist) ist nur nach telefonischer Rücksprache möglich.

6.2 Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers und die Anmeldebestätigung des Betriebes

zustande. Die Darstellung der Veranstaltung in der Veranstaltungsdatenbank stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

6.3 Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

6.4 Bei der Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

6.5 Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Geschäftsbedingungen akzeptiert.

6.6 Kann eine Anmeldung vom Veranstalter nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

 

7. Anmeldebestätigung

Eine Bestätigung der Kurs- / Lehrgangsanmeldung erfolgt nach der Prüfung der Angaben, der Erfüllung von eventuellen Voraussetzungen und der Verfügbarkeit des Kurses / des Lehrganges per E-Mail, an die angegebene Teilnehmeradresse.

 

8. Zahlung

8.1 Die Lehrgangsgebühren werden vor Beginn der Veranstaltung mit dem Eingang der Anmeldebestätigung fällig.

8.2 Für die Begleichung der Lehrgangsgebühren steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:

Überweisung an:

 

Kontoinhaber:   Yvette Ballauf
IBAN:                  DE25 7008 0000 0853 0695 00
BIC:                     DRESDEFF700

Bank:                   Commerzbank Dachau
Verwendungszweck: jeweilige Kurs- / Lehrgangsbezeichnung und Datum

 

 

9. Rücktritt

5.1 Erfolgt ein Rücktritt bis zu 5 Wochen vor Beginn der Veranstaltung , ist der Veranstalter berechtigt, 10% der Lehrgangsgebühren, jedoch maximal 100,00€, als Kostenpauschale zu verlangen.

5.2 Bei einem Rücktritt, kürzer als 5 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, sowie während der Veranstaltung beträgt die Kostenpauschale 100% der Lehrgangsgebühren.

5.3 Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der Veranstalter keinen oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.4 Der Rücktritt hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der

Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

 

10. Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter

Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit von Trainern, Prüfern oder aufgrund höherer Gewalt. Der

Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

11. Unwirksame Klauseln

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Anstelle unwirksamer oder nicht durchführbarer Bestimmungen werden die Parteien solche vereinbaren, die dem Gewollten nach seinem Sinn und seiner wirtschaftlichen Bedeutung am nächsten kommen. Dasselbe gilt für Regelungslücken. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf die Einhaltung dieser Formvorschriften kann mündlich und stillschweigend nicht verzichtet werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

 

12. Bild- und Videonutzungsrecht

Mit der erfolgreichen Anmeldung, erklären Sie sich damit einverstanden, dass im Rahmen der angemeldeten Veranstaltung Bilder und Videos von den anwesenden Teilnehmern/ Teilnehmerinnen gemacht werden und zur Veröffentlichung auf unserer Homepage (www.reitstall-ballauf.de), auf unserer Facebook- und Instagram-Seite (Reitstall Ballauf), über den Verein Pferdesportverein Bergkirchen e.V. verwendet und zu diesem Zweck auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters. Sie erklären hiermit ebenfalls dass Sie sich darüber im Klaren sind, dass Fotos und Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Diese Einverständniserklärung kann gegenüber dem Veranstalter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem Veranstalter möglich ist.